Rücktritt vom Schüleraustausch – wenn es anders als geplant läuft …
So groß die Vorfreude auf das Auslandsjahr ist – es gibt Umstände, unter denen du deinen Schüleraustausch nicht antreten kannst. Hier erfährst du, welche Regelungen rund um Rücktrittsrecht und Stornierung dann in Kraft treten und warum der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ein Must-do ist.
Grundsätzlich gilt: Wenn unumgänglich, so bald wie möglich stornieren
Gründe, warum das Abenteuer High School-Jahr schon vor dem Abflug endet, gibt es viele: Du könntest erkranken oder es könnte ein Notfall in der Familie eintreten. Auch sind Fälle von plötzlicher Flugangst bekannt.
Welche Stornokosten auf deine Familie bei einem Rücktritt vom Vertrag mit der Austauschagentur zukommen, hängt vom jeweiligen Grund, dem Zeitpunkt der Stornierung sowie von den Bedingungen der Organisation ab. Informiere deine Agentur in jedem Fall frühestmöglich über die Stornierung: Je eher du vom Vertrag zurücktrittst, desto geringer fallen die Stornokosten in der Regel aus. Entscheidende Stufen sind bei vielen Anbietern der Versand der Formulare für den Visumantrag sowie die Mitteilung der Gastfamilienanschrift. Kurz vor dem geplanten Abflug betragen bei nahezu allen Austauschorganisationen die Stornogebühren 100 Prozent des Programmpreises. Schließlich wurden zu diesem Zeitpunkt die meisten Leistungen bereits erbracht: Der Flug wurde längst gebucht und Schule und Gastfamilie erfolgreich ausgewählt.
Unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen
Angesichts der hohen Kosten für einen Schüleraustausch ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung uneingeschränkt empfehlenswert – am besten sofort bei Buchung. Die Reiserücktrittsversicherung springt bei schwerwiegender Erkrankung des Reiseteilnehmers oder eines Familienmitglieds ein und übernimmt komplett die Stornokosten. Ist eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit nicht in der Police enthalten, sollten deine Eltern auch über deren Abschluss nachdenken.
Kein Versicherungsfall ist die sogenannte „Heimweh-Kündigung“. Möchtest du deinen Schüleraustausch vorzeitig beenden, ist das natürlich jederzeit möglich. Finanziell wird das so geregelt: Ist die Rückbeförderung Teil des Austauschvertrages, muss deine Agentur den Rückflug organisieren. Eventuelle Mehrkosten tragen aber deine Eltern. Den Programmpreis behält der Veranstalter ein. Lediglich ersparte Aufwendungen – wie beispielsweise Schulgeld – werden erstattet.
Wenn die Agentur ihren Pflichten nicht nachkommt: dein Rücktrittsrecht
Ein kostenloses Rücktrittsrecht bis zum Reisebeginn hast du, wenn deine Austauschorganisation deinen Auslandsaufenthalt nicht angemessen vorbereitet. So muss sie dir zum Beispiel spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug Name und Anschrift der Gastfamilie sowie den Namen und die Kontaktdaten deines Ansprechpartners im Gastland mitteilen. Geschieht dies nicht, kannst du bis zum Reiseantritt ohne Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
Rücktritt und Rücktrittsrecht im Überblick
- bei Stornierung aufgrund von Krankheit o. ä. die Agentur umgehend informieren
- unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen
- Heimweh ist kein Versicherungsfall
- kostenloses Rücktrittsrecht bis Reisebeginn bei mangelhafter Vorbereitung