Auslands-BAföG
Im Bundesausbildungsförderungsgesetzt steht, dass Schüler in der Erstausbildung, die nicht mehr zu Hause wohnen, finanziell unterstützt werden können. Für die Dauer deines Schüleraustausches kannst du daher Auslands-BAföG beantragen. Dabei liegt die Einkommensgrenze deiner Eltern für eine Bewilligung deutlich über der vom Inlands-BAföG. Die Chancen stehen also nicht schlecht und ein Versuch lohnt sich.
Erhältst du für deinen Antrag auf Auslands-BAföG einen positiven Bescheid, werden folgende Kosten übernommen:
- Miete
- Lebenshaltung
- Beiträge zur Krankenkasse
- eine Reisekostenpauschale zwischen 500 und 1.000 Euro
- Schulgebühren bis zu 4.600 Euro
- für Nicht-EU-Länder ein Auslandszuschlag
Das Auslands-BAföG besteht zu 50 % aus einem Zuschuss und zu anderen Hälfte aus einem staatlichen zinslosen Darlehen. Die Kosten für die Lebenshaltung und den Flug musst du später erstatten – allerdings nur zu 50 %. Grundsätzlich wird dein Auslandsaufenthalt außerhalb der EU durch BAföG maximal für ein Jahr gefördert. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich. Damit ist das Auslands-BAföG ideal für ein High School-Jahr in Kanada, USA, Australien oder Neuseeland.
Den Antrag für das Auslands-BAföG solltest du möglichst früh – spätestens sechs Monate vor Reiseantritt – stellen. Dann ist in der Regel eine Förderung ab dem ersten Tag deines Schüleraustauschs möglich. Dem Antrag müssen du und deine Eltern unter anderem folgende Dokumente beilegen:
- Lohn- und Gehaltsbescheide
- Steuerbescheid
- Einkommenssteuerbescheide
- Krankenversicherungsnachweise (In- und Ausland)
- eine eventuelle Stipendienbescheinigung
- Schulbescheinigung (In- und Ausland)
- Nachweis der Beurlaubung durch die deutsche Schule
Einen Großteil des umfangreichen Schriftverkehrs rund um das Auslands-BAföG übernimmt wahrscheinlich deine Austauschorganisation. Deren Mitarbeiter haben darin viel Erfahrung und wickeln die Antragstellung routiniert für dich ab.