Schüleraustausch und Brexit
Letztendlich sind der Brexit und dessen Folgen weiterhin unklar. Es können daher nur Mutmaßungen und Plausibilitäten angenommen werden. Im Bezug auf den Schüleraustausch stellt sich die aktuelle Lage und vor allem Einschätzung wie folgt dar:
Unsicherheit: Wie es konkret in den aktuellen Verhandlungen weitergeht, kann niemand seriös vorhersagen. Es steht noch die Verhandlung im britischen Parlament an, ob das Austrittsabkommen der EU akzeptiert wird oder nicht. Wird es nicht akzeptiert, dann steht voraussichtlich eine Abstimmung über eine Verlängerung der Frist an. Soviel zum bekannten aktuellen Stand.
Einschätzung: Keine Seite hat wirkliches Interesse an einem ungeordneten Brexit. Da es noch einige ungeklärte Fragen bzw. Differenzen gibt (vor allem was die Grenze zu Nordirland angeht), ist das Szenario einer Fristverlängerung ein sehr realistisches. Ein ungeordneter Brexit steht immer im Raum, wird sicher aber auch als Drohkulisse der beteiligten Parteien eingesetzt.
Einfluss auf akademischen Austausch bzw. Schüleraustausch:
a) Fristverlängerung: Nimmt man das zuvor genannte realistische Szenario an, dass für eine Fristverlängerung votiert wird, dann ändert sich bezüglich des Schüleraustauschs direkt erst einmal nichts. Indirekt möglicherweise, da Unsicherheit nicht förderlich für eine stabile Wirtschaft ist und sich z.B. ein Rezession oder Änderungen des Währungskurses auf den wirtschaftlichen Zustand der Partnerorganisationen und auch die Preise des Schüleraustauschs auswirken.
b) Abkommen vom den Parlamenten angenommen: Kommt es zu einer Annahme des mit der EU verhandelten Austrittsabkommens, dann gilt erst einmal eine Übergangsfrist bis 2020, bis zu dieser alle EU-Gesetzte auch weiterhin in Grossbritannien Geltung haben. Also auch hier gibt es dann Sicherheit und Planbarkeit auf Seiten des Schüleraustauschs.
c) Bei allen anderen Alternativen wird es unter Umständen zur Einführung von Visa für den Austausch kommen. Diese Annahme liegt nahe. Dies wird dann mit entsprechenden Kosten verbunden sein. Bei dem Austausch mit anderen Ländern ist dieses Vorgehen bereits gebräuchlich. Dies bedeutet, dass auch dieses Szenario nicht zu großen Verwerfungen auf Seiten der Organisatoren/Agenturen führen wird. Jedoch ist die Schärfe der wirtschaftlichen Verwerfungen und sind die Wechselkursveränderungen und deren Auswirkungen auf Preise und Partneragenturen schwer abzuschätzen. Vom britischen Gesetzgeber ist anzunehmen, dass für den akademischen Austausch keine allzu großen Hürden errichtet werden.